Als Rechtsanwältinnen sind wir für Sie mit unseren Fachgebieten im Erbrecht, Scheidungsrecht und Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentums- und Strafrecht tätig. In all diesen Rechtsgebieten ist neben der juristischen Expertise auch ein hoßes Maß an sozialer Kompetenz gefordert. Sei es eine von den Eltern enterbte Mandantin, die völlig zerstrittene Erbengemeinschaft, der gekündigte Mieter… hinter nahezu jedem Mandat steht ein besonderes menschliches Schicksal.
Für uns sind Mandantinnen und Mandanten keine „Fälle mit Aktennummern“, sondern Mitmenschen, die in einer schwierigen Lebenssituation unsere Unterstützung brauchen. Es liegt in unserer Verantwortung, Sie juristisch optimal zu vertreten, ohne dabei Ihre jeweilige Lebenssituation aus den Augen zu verlieren. Schließlich gilt es in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen eine für Sie vertretbare Problemlösung zu erarbeiten.
Anders als in Großkanzleien üblich, werden Sie bei uns ganz persönlich nur von uns beiden Fachwältinnen beraten. Unseres Erachtens ist nur mit direktem Bezug ein vertrauensvolles Arbeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt möglich.
Unsere Rechtsgebiete sind:
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Impressum
Dienstanbieter:
Karin Matzack
Hanauer Straße 45
63755 Alzenau
Kontakt:
Telefon: 0 60 23/50 72 580
Telefax: 0 60 23/50 72 579
kanzlei@rechtsanwaeltin-matzack.de
Umsatzssteuer-Identifikations-Nr.:
DE 204/248/50528
Büro- und Sprechzeiten:
Mo-Do: 08:00 – 12 Uhr, 14:00 – 18 Uhr
Freitag: 08:00 – 14 Uhr
nur nach tel. Vereinbarung
Berufsrechtliche Hinweise:
Frau Rechtsanwältin Karin Matzack ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch den Präsidenten Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg
Telefon: 09 51 / 98 62 00
Telefax: 09 51 / 20 35 03
E-Mail: info@rakba.de
www.rakba.de
Für Frau Rechtsanwältin Karin Matzack gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
in den jeweils geltenden Fassungen.
Die zitierten berufsrechtlichen Vorschriften finden sich unter der Rubrik Informationspflichten gemäß § 5 TMG der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Versicherung.
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