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Hotel zur goldenen Sonne
Obergasse 17
61250 Usingen
Tel: 06081-3008
Fax: 06081-3000
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Jasmina Esfahani
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels zur goldenen Sonne
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (Frühstück). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung.
1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen (Nutzung der Garage, Frühstück, Gastronomie- und Telefonkonsum u.ä.) werden mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Hinweis: Im Regelfall empfängt das Hotel seine Gäste bis 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
2. Gruppenreservierungen
Bei der Buchung von mehr als fünf Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Hotels in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes , bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
a) – Einzelreservierungen –
Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inclusive der derzeit gültigen MWST, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Hotel akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen
b) – Gruppenreservierungen –
Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 30 % des Gesamtumsatzes bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest gemäß gesondertem Kontingentvertrag ist vor Ort vollständig bei Abreise zahlbar. Bei Gruppenreservierungen wird mit dem Kunden grundsätzlich ein kommissionsloser Zimmerpreis vereinbart.
c) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken
Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.
5. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen
erfolgen generell schriftlich oder via Fax. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Garantierte Einzelreservierungen müssen am Anreisetag bis spätestens 15.00 Uhr annulliert werden. Im Falle einer garantierten Reservierung hält das Hotel das Zimmer auch dann, wenn der Gast nicht anreist. Daraus entstehender Umsatzausfall geht bis zu 80 % zu Lasten des Gastes.
6. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen gegen Gebühr im Hotelsafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Hotel bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe , Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
7. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff uä) anzuzeigen. Generell haftet das Hotel nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.
8. Technische Geräte
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Handys, Musikanlagen usw.) kostenseits nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Telefon) dem Hotel anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,– erkennt der Gast an.
9. Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s)) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hotels schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
10. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Hotels und evtl anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Bad Homburg vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der Übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Mo.
Ganztägig geöffnet
Di.
Ganztägig geöffnet
Mi.
Ganztägig geöffnet
Do.
Ganztägig geöffnet
Fr.
Ganztägig geöffnet
Sa.
Ganztägig geöffnet
So.
Ganztägig geöffnet
Obergasse 17, 61250, Usingen, Usingen