Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad).
Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent, eine Querschnittslähmung bedeutet 100 Prozent Invalidität (Vollinvalidität).
Auch wer schon eine Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung hat, für den ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da sie zusätzlich leistet.