Fragen und Antworten
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Ist ein Beamter auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner Tätigkeit nachzugehen, darf ihn der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann er das Beamtenverhältnis auch beenden. Vor allem für junge Beamte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, kann dies zu finanziellen Problemen führen, da sie nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben. Auch bauen sich diese nur langsam auf. So haben Beamte auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren und reicht bei jüngeren Beamten oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebensunterhalt für den Fall der Dienstunfähigkeit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine private Einkommensvorsorge kümmern.
Selbst vermeintlich ungefährliche Bürojobs bergen Risiken, denn Faktoren wie Bewegungsmangel, einseitige Belastung durch langes Sitzen und Stress können zu Erkrankungen führen. Häufig sind psychische Krankheiten wie Depressionen und Burnout die Ursache für Dienstunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen sind nicht selten die Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst.
Bei Lehrern sind es häufig Faktoren wie ständiger Lärm, anstrengende Schüler sowie der Druck durch Eltern, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können.
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