Unfallversicherung

Unfallversicherung

Sinnvoller privater Versicherungsschutz
  • Die private Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen eine Invalidität zurückbleibt. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad).
  • Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent, eine Querschnittslähmung bedeutet 100 Prozent Invalidität (Vollinvalidität).
  • Auch wer schon eine Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung hat, für den ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da sie zusätzlich leistet.
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